Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Rechtsgeschäfte (Angebote, Annahmen, Bestellungen, Lieferungen, Leistungen, etc.) mit der “Tennis-Anlagen-Service” - in der Folge Unternehmen genannt - Anwendung.
Mit der ersten rechtsgeschäftlichen Anbahnung erklärt sich der Käufer für diese und alle weiteren Rechtsgeschäfte ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an diese gebunden.
Andere als die hierin enthaltenen Regelungen oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, sind sämtliche Angebote des Unternehmens freibleibend. An das Unternehmen erteilte Aufträge und Auftragsänderungen erhalten erst durch schriftliche Bestätigung des Unternehmens Gültigkeit. Jegliche Abänderung, Ergänzung oder Auflösung getroffener Vereinbarungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens.
Preise sind nur dann verbindlich, wenn sie durch einen schriftlichen Auftrag bestätigt sind. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Ungeachtet dessen behält sich das Unternehmen das Recht vor, fixierte Preise zu erhöhen, wenn Kostensteigerungen allgemeiner Art, wie z.B. Lohnerhöhungen, Preissteigerungen für Roh- und Hilfsstoffe, Anhebung und Einführung von Steuern, Erhöhung der Transportkosten, der Entsorgungs- und Verwertungskosten, Valutaänderungen oder ähnliches, stattfinden.
Der Transport von Materialien erfolgt in Verantwortung des Käufers. Lieferungen frei Baustelle erfolgen unter der Voraussetzung einer befahrbaren, ungehinderten Zufahrt zu einer vorbereiteten Lagerungsfläche. Die Lieferung von Materialien (insbesondere Schüttgüter) erfolgt durch verkehrsübliche Sattelzüge bzw. LKW. Die durch bestimmte Umstände erforderliche Nutzung anderer Fahrzeuge ist vom Käufer zu verantworten.
Die Materialien für die Baumaßnahmen, müssen in einer Entfernung von nicht mehr als 50 m von der Baustelle gelagert werden können.
Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn diese vom Käufer bei Übernahme der Ware auf den Lieferpapieren vermerkt wurden.
Alle Angaben über Liefertermine, Lieferfristen und Lieferzeit sind unverbindlich. Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung, Transportschwierigkeiten oder von uns nicht zu vertretenden technischen Störungen im eigenen Betrieb oder in Betrieben unserer Lieferanten, verlängert sich die Lieferzeit mindestens um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung. Kann die Störung nicht behoben werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer hierdurch Ansprüche entstehen.
Die Zugänge zu den Tennisplätzen müssen groß genug für die benötigten Baumaschinen sein. Die Schaffung von zusätzlichen Zugangsmöglichkeiten (z.B. durch Schaffung von Bauzufahrten, Öffnung von Zäunen, Beseitigung von Pflanzen etc.) sind vom Auftraggeber zu verantworten.
Der Zugang zu einem Wasseranschluss mit angemessenem Wasserdruck (4 bar) in unmittelbarer Nähe der Baustelle, ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.
Wir haften nicht für witterungsbedingte Störungen und Ausfälle während der von uns durchgeführten Arbeiten. Schadenersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn eine grob fahrlässige Verletzung der Vereinbarungen unsererseits vorliegt.
Nach Übergabe der gelieferten Ware, ist diese vom Auftraggeber in Augenschein zu nehmen. Mängel sind uns unverzüglich mitzuteilen. Bei Beanstandungen ist dem Unternehmen Gelegenheit zu geben, den reklamierten Mangel an Ort und Stelle zu besichtigen. Für den Fall einer berechtigten Reklamation hat das Unternehmen das Recht, Ersatzlieferung zu leisten oder eine angemessene Gutschrift zu gewähren. Reklamationen welcher Art auch immer, beeinträchtigen die Fälligkeit der Forderung des Unternehmens nicht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Wert einer Reklamation mit allfälligen Gegenforderungen aufzurechnen, den Preis eigenmächtig zu reduzieren oder den Rechnungsbetrag zurückzubehalten. Eine Reklamation eines Teiles der Lieferung kann nicht zur Reklamation der Gesamtlieferung führen.
Verarbeitet oder benutzt der Käufer trotz Reklamation die von ihm reklamierte Ware ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens, so haftet der Käufer selbst für einen eventuell daraus entstehenden Schaden. Außerdem stellt dies einen Verzicht auf jegliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche dar.
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt die Nacherfüllung durch Nachbesserung bzw. Nachlieferung.
Die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten. bzw. der Ersatz mangelhafter Ware ist grundsätzlich auf deren Warenwert beschränkt.
Ansprüche des Auftraggebers wegen durch uns verursachter Mängel verjähren innerhalb eines Jahres, es sei denn der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.
Das Unternehmen behält sich das Eigentumsrecht an den von ihm gelieferten Waren und auch an den aus einer etwaigen Weiterverarbeitung entstehenden neuen Sachen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der Leistungen vor.
Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB gem. § 247 BGB zu zahlen. Bei Verträgen mit einem anderen Unternehmen beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, soweit unser Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes des Unternehmens zuständig. Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Auftraggeber findet deutsches Recht Anwendung.
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.